Verfassungsgerichte als politische Akteure

  • Termin: Di., 26. April 2016, 16:00 Uhr
  • Leitung: Dominik Hammer M.A.
  • Ort: Vortragsraum des fiph, Gerberstr. 26, Hannover
Fellow-Vortrag II: Dominik Hammer M.A.

Keine „Juridifizierung der Politik“, so stellte Carl Schmitt fest, sondern eine „Politisierung der Justiz“ betreibe das Verfassungsgericht der Weimarer Republik, der Staatsgerichtshof. Das jedoch, was Schmitt als drohende Korrumpierung der Justiz verstand, ihre politische Aktivität, ist letztlich essenzieller Bestandteil aller Justiz. Gerichte vollziehen nicht nur blind Normen, sie treten durch ihre Urteile selbst als Normen schöpfende Organe auf. Das vermeintlich unpolitische Bundesverfassungsgericht beispielsweise schreibt durch seine Entscheidungen sogar die Verfassung selbst fort. In der Praxis werden Verfassungsgerichte letztlich in vergleichbarer Art und Weise tätig wie die durchaus politischen Gesetzgebungsorgane der jeweiligen Staaten – wenn auch auf anderer Stufe. Und während Gerichte wie das BVerfG oder der US-amerikanische Supreme Court nicht unmittelbar parteipolitische Organe sind, ist die Klage vor dem Verfassungsgericht Option der Opposition in jedem demokratischen Staat. Wenn die Rolle von Verfassungsgerichten also gar nicht diejenige eines unpolitischen, rein juristischen Schiedsrichters ist – worin besteht sie dann? Wäre eine gänzlich unpolitische Verfassungsgerichtsbarkeit besser? Nach einer kurzen geschichtlichen Betrachtung der Verfassungsgerichtsbarkeit widmet sich der Vortrag diesen Fragen.

Dominik Hammer M.A. ist Politikwissenschaftler und promoviert derzeit zu Eugenik und Verfassungsgerichtsbarkeit und ist seit Dezember 2015 Stipendiat am fiph. Seine Forschungsschwerpunkte sind Biologismus und Eugenik, Ideengeschichte, deutschsprachige und US-amerikanische Demokratietheorien, Rechtspolitologie, antidemokratische Ideen und Bewegungen sowie Gemeinwohltheorien.