Prof. Dr. Felix Ekardt, LL.M., M.A

Fellow von Oktober 2012 bis September 2015

Von den Ausbildungsabschlüssen her bin ich Jurist, Soziologe, Rechtsphilosoph und Religionswissenschaftler. Von der Promotion und Habilitation her bin ich letztlich primär transdisziplinärer geisteswissenschaftlicher Nachhaltigkeitsforscher. Ich bin Gründer und Leiter der Forschungsstelle Nachhaltigkeit und Klimapolitik in Leipzig sowie seit 2009 Professor für Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie an der Universität Rostock (vorher seit 2002 an der Universität Bremen). Die Forschungsstelle widmet sich der Grundlagenforschung und Politikberatung zu Fragen von Nachhaltigkeit, Gerechtigkeit, Menschenrechten, Governance, Klimaschutz, Landnutzung und Welthandel. Wir haben dazu zahlreiche Projekte für öffentliche und gemeinnützige Auftraggeber auf EU-, Bundes- und Landesebene bearbeitet, u.a. für Bundestag, BMU, BMBF, UBA, BfN, und für diverse Verbände und Stiftungen, wobei unser Fokus nicht auf „Auftragsforschung“ im eigentlichen Sinne liegt, sondern vielmehr auf kritische, zuweilen sehr unbequeme Analysen gerichtet ist.

Ich bin ferner regelmäßiger Autor einiger überregionaler Tageszeitungen (SZ, FR, FTD, Capital, TAZ u.a.) und Mitglied verschiedener Sachverständigenkommissionen, außerdem Herausgeber dreier interdisziplinärer Nachhaltigkeits-Schriftenreihen sowie Mitherausgeber des Jahrbuchs Nachhaltige Ökonomie. Ein wesentlicher Teil meiner Arbeit sind ferner Vorträge (national und international) im Rahmen diverser Fachwissenschaften sowie in politischen und zuweilen populären Kontexten. Näheres hierzu, zu den Projekten, zur generellen Ausrichtung und den Publikationen der Forschungsstelle findet sich unter
www.nachhaltigkeit-gerechtigkeit-klima.de.

Projekt am Forschungsinstitut für Philosophie Hannover

„Kosten-Nutzen-Analyse und Wirtschaftsethik - Fragen der Postwachstumsgesellschaft"

 

Mein Projekt verbindet eine weitere Promotion im Fach Philosophie mit dem Titel „Kosten-Nutzen-Analyse und Wirtschaftsethik: Ökonomisierung in der Kritik – die Beispiele Klimaschutz und Nachhaltigkeitsindikatoren“ mit Überlegungen zur Postwachstumsgesellschaft. Ökonomische Bewertungen im Wege quantifizierender Kosten-Nutzen-Analysen und das Modell liberal-demokratischer Verfassungen mit deren diversen konkurrierenden Rechtsgarantien für Freiheiten und sonstige – nach hiesiger Auffassung stets freiheitsförderliche – Belange sind letztlich zwei konkurrierende normative Modelle des abwägenden Interessenausgleichs. Beide sind letztlich getragen von einem bestimmten Ansatz in der praktischen Philosophie, der Verfassungsansatz eher von einem kantianischen, der ökonomische Ansatz eher von einem empiristischen (nicht notwendigerweise im vollen Wortsinne von einem utilitaristischen) Ansatz. Der erste Teil des Projekts nimmt, anknüpfend an die Entwicklung einer eigenen philosophisch-rechtlichen Abwägungstheorie in der Habilschrift, den ökonomisch-empiristischen Ansatz kritisch ins Visier.

 

Der zweite Teil meines Projektes am fiph greift verschiedene Aspekte meiner laufenden Arbeit auf und führt diese wesentlich weiter. Vor einer ganzen Reihe von Hintergründen gibt es seit kurzem (wieder oder erstmals wirklich?) eine Debatte über den Wachstumsgedanken. Dieser ist seit Jahrzehnten, in seinen ideengeschichtlichen Vorgängern wie dem Fortschrittsgedanken sogar schon seit Jahrhunderten, ein zentrales Leitbild okzidentaler Gesellschaften. Jenseits von vorübergehendem Wachstum in den Entwicklungsländern sowie aufgrund technischer Innovationen (z.B. beim verstärkten Setzen auf Ressourceneffizienz) spricht langfristig einiges dafür, dass das Wachstumsparadigma als solches an ein Ende gerät. Auch wenn einige Hinweise dafür vorliegen, dass ein gutes, glückliches Leben nicht von immer weiteren materiellen Zuwächsen abhängen muss, so besteht in der Tat Klärungsbedarf. Dieser bezieht sich angesichts einer womöglich heraufziehenden Postwachstumsgesellschaft und deren möglichen Folgeproblemen z.B. auf gesamtwirtschaftliche, sozialpolitische oder haushaltspolitische, aber auch grundlagentheoretische Fragestellungen. Dem geht das Teilprojekt in philosophischen, rechtlichen und ökonomischen Implikationen nach.