Das Menschenrecht auf Bildung

Im DFG-Projekt „Das Menschenrecht auf Bildung“ wurden von März 2006 bis Februar 2009 grundlegende Fragen der Bildungsgerechtigkeit in einer Kooperation des fiph mit der Universität Bamberg bearbeitet. Dabei wurden – als Beitrag zur anwendungsorientierten Grundlagenforschung – zwei Ziele verfolgt:eine systematische Begründung von Notwendigkeit und Reichweite des Menschenrechts auf Bildung in christlich-sozialethischer Perspektive (Bamberg) und die Erarbeitung konkreter sozialethischer Maßstäbe zur politischen Umsetzung im Kontext wissensbasierter Gesellschaften (Hannover). Aktuell diskutierte Reformvorschläge für eine nachhaltige Bildungssozialpolitik wurden daraufhin überprüft, inwieweit sie menschenrechtlichen Forderungen standhalten und der Realisierung annähernd gleicher Teilhabechancen für alle dienen.

Im Januar 2007 wurden erste Ergebnisse im Rahmen eines Symposiums in Kooperation mit dem Caritas-Pirckheimer-Haus in Nürnberg einer Fachöffentlichkeit zur Diskussion gestellt. Inhaltlicher Schwerpunkt des Symposiums waren Fragen der Grundlegung eines Menschenrechts auf Bildung. Ausführliche Berichte über diese Veranstaltung finden Sie in der Frühjahrsausgabe des fiph-Journals (2007).

Am 8. und 9. Februar 2008 fand in Loccum das zweite Symposium des DFG-Projektes "Menschenrecht auf Bildung" statt. Es stand unter dem Titel "Keine/r darf zurückbleiben!" und thematisierte vorrangig Fragen der Umsetzung des Menschenrechts auf Bildung in Deutschland. Einen ausführlichen Bericht finden Sie in der Frühjahrsausgabe des fiph-Journals (2008).

Im November 2008 hat mit dem Kongress Menschenrecht auf Bildung: Maßstab für die Bildungspolitik in Deutschland? die Abschlussveranstaltung in Mainz stattgefunden. In Kooperation mit dem Erbacher Hof wurden an drei Tagen die Ergebnisse des Projektes präsentiert und zur Diskussion gestellt sowie ein Ausblick auf anschließende Forschungsfragen gegeben.

Aus dem Projekt sind mehrere Publikationen in der Reihe Forum Bildungsethik hervorgegangen.